Krankenkasse: Zuschuss für Brillen und Sehhilfen

Zuletzt aktualisiert: 4. Februar 2026

Wann zahlt die Krankenkasse für Brillen?

Seit 2017 gibt es wieder Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen für Brillengläser – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Voraussetzungen für den Zuschuss

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt einen Teil der Kosten für Brillengläser, wenn:

  • Starke Fehlsichtigkeit: Ab 6,25 Dioptrien (Sphäre) oder

  • Starke Hornhautverkrümmung: Ab 4,25 Dioptrien (Zylinder) oder

  • Maximale Sehleistung unter 30%: Trotz Korrektur auf dem besseren Auge
  • Was wird bezahlt?

    Die Krankenkasse zahlt Festbeträge für Brillengläser:

  • Einstärkengläser: ca. 10-25€ pro Glas

  • Mehrstärkengläser: ca. 35-110€ pro Glas
  • Nicht übernommen werden:

  • Brillenfassungen

  • Extras wie Entspiegelung, Tönung, Härtung

  • Kontaktlinsen (außer bei medizinischer Notwendigkeit)
  • Sonderfall: Kinder und Jugendliche

    Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gelten großzügigere Regeln:

  • Keine Mindestdioptrienzahl erforderlich

  • Krankenkasse zahlt bei jeder ärztlich verordneten Sehkorrektur
  • Private Krankenversicherung

    Bei privaten Krankenversicherungen hängt die Erstattung vom Tarif ab:

  • Manche Tarife erstatten 100% bis zu einem Höchstbetrag

  • Andere zahlen nur anteilig

  • Achten Sie auf Wartezeiten und Höchstbeträge pro Jahr
  • Zusatzversicherung für Brillen

    Eine Brillenzusatzversicherung kann sinnvoll sein, wenn Sie:

  • Regelmäßig neue Brillen benötigen

  • Teure Gleitsichtgläser tragen

  • Hochwertige Extras wünschen
  • Die Kosten liegen bei etwa 5-15€ pro Monat.

    So beantragen Sie den Zuschuss

    1. Rezept vom Augenarzt oder Augenoptiker holen
    2. Brille beim Optiker kaufen
    3. Rechnung bei der Krankenkasse einreichen
    4. Festbetrag wird erstattet


    Weiterführende Informationen

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